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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

für die Nutzung und den Besuch

des Colonel-Knight-Stadions (Eisstadion) der Stadt Bad Nauheim

 

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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

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  1. Grundsätzliches

 

  • 1 Vertragsgegenstand, Vertragspartner

 

  • Vertragsgegenstand ist die entgeltliche und unentgeltliche Überlassung für einen bestimmten Zeitraum der im Colonel-Knight-Stadions (CKS) als Eisstadion der Stadt Bad Nauheim (im folgenden „Betreiber“ oder „Eisstadionbetreiber“ bezeichnet), Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, vorhandenen und zur Verfügung gestellten Eisfläche bzw. in der Sommersaison der Betonfläche einschließlich aller vor Ort befindlichen und notwendigen Nebenflächen, wie Außenanlagen, Aufenthalts-, Umkleide-, Vorbereitungs-, Zuschauer-, Sanitär- und Reinigungsbereiche, durch den Eisstadionbetreiber an den Nutzer (im folgenden „Eislaufgast“, „Besucher“ oder „Nutzer“ bezeichnet).

 

  • Das Colonel-Knight-Stadion (Eisstadion) ist eine zur öffentlichen Nutzung und zur Sportnutzung von Vereinen, von Juristischen Personen als fungierende Sportspielbetriebsgesellschaften und für Schulen, Verbände, Kindergärten und Privatpersonen vorgesehene Sportstätte mit einer Eisfläche oder Betonfläche und den dazugehörenden Funktions- und Nebenflächen, die zum Eislaufen, Inlinerlaufen, zum Inlinehockey spielen, zum Eishockey spielen oder Eisstockschießen, für Freizeitaktivitäten, sonstige sportlichen Aktivitäten oder andere körperliche Aktivitäten in Verbindung mit einer Eisfläche vorgesehen und möglich sind, und die für jedermann oder eine bestimmte Gruppe von Nutzern (z. B. Schüler, Vereinsmitglieder, Spielbetriebsangestellte, Kindergartenkinder, sonstige Gruppen etc.) in der Regel gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes zugänglich ist.

 

  • Der Vertrag kommt zustande mit der Stadt Bad Nauheim, Parkstraße 36-38,

61231 Bad Nauheim, als Betreiberin des Colonel-Knight-Stadions (CKS) bzw. des Eisstadions (im folgenden als „Betreiber“ oder „Eisstadionbetreiber“ bezeichnet), Telefon: 06032 – 343-356, E-Mail: eisstadion-ticket@bad-nauheim.de, Webseiten: www.eisstadion-bad-nauheim.de bzw. www.eisstadion.ticketfritz.de  (für den Online-Ticketkauf) oder mit dem jeweiligen Veranstalter.

 

  • Die vor Ort oder über das Internet angebotenen Eislauf-Einzel-, 10er- und Familienkarten richten sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer, jedoch nur an Endabnehmer. Für Zwecke dieser AGB ist ein „Verbraucher“ jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Und ein „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB). Wenn beide („Verbraucher“ und „Unternehmer“) gemeint sind, wird im Folgenden das Wort „Kunde“ oder „Besteller“ verwendet.

 

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten einerseits sowohl für den Kartenverkauf vor Ort an der Kasse im CKS selbst und andererseits für den Online-Eintrittskartenverkauf auf der Internetseite des CKS unter eisstadion.ticketfritz.de (siehe weiter unten C. Kauf von Online- oder E-Karten). Desweiteren gelten sie für alle im CKS stattfindenden Veranstaltungen des Betreibers oder eines Dritten. Sowohl direkt an der CKS-Kasse als auch Online auf der Internetseite des CKS können folgende Eislauf- oder Zuschauerkarten gekauft werden

 

  1. Eislauf-Einzelkarten für Erwachsene, Kinder, Jugendliche, Schüler, Studenten, Kurgäste mit Kurkarte, Rentner, Schwerbehinderte mit Nachweis ab 18 Jahren, Kindergartenkinder,
  2. Eislauf-10er-Karten für Erwachsene, Kinder, Jugendliche, Schüler, Studenten, Kurgäste mit Kurkarte, Rentner, Schwerbehinderte mit Nachweis ab 18 Jahren, Kindergartenkinder,
  3. Eislauf-Familienkarten für zwei Erwachsene und ein Kind oder zwei Kinder und ein Erwachsener, für jedes weitere Kind wird ein zusätzlicher Eintrittspreis erhoben,
  4. Einzelkarten für Zuschauer (sind keine Eisläufer).

 

  • Einzelkarten für das Ausleihen von Schlittschuhen jeder dort vorhandenen Schuhgröße sind nur vor Ort an der Kasse im CKS erwerbbar. Pro Schuhgröße sind nur eine begrenzte Anzahl von Schlittschuhen im CKS verfügbar, die in der Reihenfolge des an diesem Tag bzw. in diesem Zeitfenster getätigten Erwerbs vergeben werden. Sind in der nachgefragten Schuhgröße keine Schlittschuhpaare mehr verfügbar, ist ein Ausleihen von Schlittschuhen in dieser Schuhgröße in diesem Zeitfenster nicht mehr möglich. Einzelne Schlittschuhpaare mit einer bestimmten Schuhgröße können generell nicht reserviert werden. Das alles gilt auch für die Eislaufhilfen (Eiswichtel).

 

  • Eisgleiter sind ebenfalls nur begrenzt verfügbar, können ebenfalls nicht vorher reserviert werden und müssen an der vor Ort im CKS befindlichen Kasse gegen Pfand ausgeliehen werden.

 

  • Maßgebend ist diejenige Fassung unserer AGB, die zum Zeitpunkt der Bestel-lung bzw. des Kartenkaufs gültig ist. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich vorher schriftlich zu.

 

  • Nutzer (Eislaufgast/Inlinergast/Zuschauer) und mögliche Vertragspartner können sein:
  • Schulen als Nutzer mit den möglichen Vertragspartnern Schulleitung, Schulträger (Stadt, Landkreis, Land Hessen, Privater Träger),
  • Öffentliche Kindertagesstätten mit den möglichen Vertragspartnern Stadtverwaltung und Freie Träger als Private Träger,
  • Sportverein mit dem möglichen Vertragspartner Vorstand gemäß § 26 BGB,
  • Juristische Personen, Personengesellschaften oder Einzelunternehmen als Sportspielbetriebsgesellschaften und deren juristischen Vertreter wie Vorstand, Geschäftsführung, Komplementäre und Kommanditisten oder deren Inhaber
  • Kommerzielle und Nichtkommerzielle Nutzer, wie z.B. Eislaufschulen, private KiTa`s oder Schulen, Firmen, mit den möglichen Vertragspartnern Geschäftsführung, Vorstand oder Leitung,
  • Privatpersonen als Nutzer und mögliche Vertragspartner.

 

  • Die im CKS befindlichen und deutlich als solche gekennzeichneten bzw. beschilderten Gastronomiebereiche im Gebäude- und Außenbereich gehören zu den an die betreffenden Gastronomiebetriebe verpachteten Bereiche hinzu und werden durch diese und deren ebenfalls zu beachtenden Bestimmungen und deren zu beachtendes Hausrecht geregelt.

 

  • Die AGB gelten für den allgemeinen Eislauf-, Eisport- und speziell von Dritten dafür angemieteten Inlinerbetrieb im Sommer auf der Betonfläche sowie für alle Veranstaltungen, die im CKS durchgeführt werden. Mit dem Betreten des Stadiongeländes - mit oder ohne Eintrittskarte - erkennt jede Person bzw. jeder Besucher diese AGB als verbindlich an. Bei Sonderveranstaltungen können von diesen AGB Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der AGB bedarf.

 

  • Personen, die gegen die Vorschriften dieser AGB verstoßen, können ohne Entschädigung vom Stadiongelände verwiesen und mit einem Stadionverbot belegt werden. Das Gleiche gilt auch fur Personen, die erkennbar unter Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss stehen. Die Rechte des Inhabers des Hausrechtes bleiben unberührt.

 

  • Aufgrund von behördlichen Einschränkungen wegen einer Pandemie oder anderer Gefährdungen der Gesundheit sowie vorübergehender baulicher, organisationsbedingter, örtlicher oder wettbewerbsbedingter Einschränkungen im CKS kann es dazu kommen, dass für einen gewissen Zeitraum nicht alle zum Kauf möglichen Eintrittskarten käuflich erwerbbar sind oder dass die Eis- oder Betonfläche sowie einzelne Nebenflächen des CKS nur begrenzt oder eingeschränkt nutzbar sind. Wir bitten diesbezüglich um Verständnis.

 

  • Ein Anspruch auf Benutzung der Eis- oder Betonfläche besteht nicht, soweit das Eisstadion ausgelastet, aus betrieblichen oder sonstigen Gründen gesperrt oder einem berechtigten Personenkreis vorübergehend ausschließlich zugewiesen ist.

 

 

 

  1. Haus- und Stadionordnung

 

  • 2 Allgemeines

 

  • Die AGB dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des CKS, also der Eisfläche/Betonfläche und sämtlichen Funktions-, Neben- und Außenflächen einschließlich des Einganges und der Außenanlagen außerhalb des mit einer Eintrittskarte zugänglichen Flächen des CKS.

 

  • Alle Personen, die das Gelände betreten, haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen unvermeidbar — behindert oder belästigt wird. Insbesondere haben sie den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Sicherheits-, Ordnungs- und Rettungsdienstes sowie des Stadionsprechers Folge zu leisten. Wer vorsâtzlich oder fahrlâssig diese Anordnungen nicht befolgt, kann vom Sicherheits- und Ordnungsdienst oder der Polizei vom Stadiongelânde verwiesen werden.

 

  • Alle Auf- und Abgänge sowie die Not-, Flucht- und Rettungswege sind zwingend freizuhalten.

 

  • Die Betriebsaufsicht des Betreibers gewährleistet den sicheren Betrieb des CKS und erstreckt sich auf die baulichen und technischen Anlagen. Sie umfasst die notwendigen betrieblichen Maßnahmen und stellt sicher, dass die einschlägigen Vorschriften eingehalten und die Pflichten des Eisstadionbetreibers erfüllt werden. Die Stadionaufsicht des Betreibers beinhaltet insbesondere die Vermeidung von Gefahrensituationen.

 

  • Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Eislauf-, Eissport- oder Inlinergast sowie Besucher für den entstandenen Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann von ihnen ein besonderes Reinigungsentgelt erhoben werden.

 

  • In dem für eine Veranstaltung jeweils bestimmten Bereich des Eisstadions dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen gültigen Berechtigungsnachweis (z.B. eine Akkreditierung, Ehrenkarte o. a.) mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung für die Veranstaltung auf eine andere Art nachweisen konnen. Besucher haben nur den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen. Die in den Berechtigungsausweisen vermerkten Regelungen sind ständig zu beachten und einzuhalten.

 

  • Die Eislauf-, Eissport- oder Inlinergäste im Sommer auf der Betonfläche sowie Besucher haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

 

  • Jeder ist beim Betreten des Stadiongeländes verpflichtet, dem Sicherheits- und Ordnungsdienst - und auf Verlangen auch der Polizei -, seine Einlassberechtigung unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Im Falle der Weigerung wird der Zutritt Die Gültigkeit und Nutzbarkeit der Einlassberechtigungen ergeben sich aus den Allgemeinen Ticket- oder Karten-Geschäftsbedingungen für Eintrittskarten der jeweiligen Veranstalter oder der rechtsverbindlichen Dokumentation auf dem Berechtigungsnachweis.

 

  • Der vom Veranstalter eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen - auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel - darauf hin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführung von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist mit Zustimmung der Personen berechtigt, Bekleidungsstucke und mitgeführte Behältnisse zu durchsuchen. Hierzu konnen auch technische Hilfsmittel und Geräte eingesetzt und verwendet werden.

 

  • Personen, die durch ihr Verhalten signalisieren, dass sie ein Sicherheitsrisiko darstellen und offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen stehen, werden zurückgewiesen und am Betreten des CKS gehindert.

 

  • Verbotenerweise mitgeführte Gegenstände werden bis zur Beendigung der Veranstaltung aufbewahrt und - soweit Rechtsgründe nicht entgegenstehen - nach dem Wegfall der Voraussetzungen der Aufbewahrungsgründe zurückgegeben.

 

  • Personen, die Waffen oder ähnliche gefährliche Gegenstände im Sinne des § 6 der Stadionordnung mit sich führen und mit deren Aufbewahrung durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst sowie der Polizei nicht einverstanden sind, sind vom Besuch des Eisstadiongelandes ausgeschlossen.

 

  • Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen konnen, und Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder ihre Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, sind zurückzuweisen und am Betreten des Geländes zu hindern. Dies trifft auch auf Personen zu, gegen die ein nationales oder internationales Stadionverbot ausgesprochen worden ist. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Personen auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

 

  • Alle Personen, die das Gelände betreten, sind aufgefordert, Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse nicht achtlos wegzuwerfen, sondern in den auf dem Gelände stehenden Abfallbehältern zu entsorgen. Dabei sollte auch streng auf die vorgesehene Trennung der zu entsorgenden Materialien geachtet werden.

 

  • Das Rauchen ist auf dem gesamten Gelände des CKS, insbesondere auf der Eisfläche/Betonfläche, nicht gestattet. Eine Ausnahme besteht nur in dem dafür extra ausgeschilderten Raucherbereich „Raucherpoint“ direkt neben der Gaststätte „Bistro“ an der Stirnseite des CKS zum „Großen Teich“. Die Eisfläche/Betonfläche, die Funktions-, Neben- und Außenflächen sind von Zigarettenresten komplett frei zu halten. Bei Verstößen wird unmittelbar ein Stadionverweis erteilt, das Eintrittsgeld wird nicht zurückerstattet.

 

  • Behälter aus Glas, Porzellan oder ähnlichem Material dürfen auf dem gesamten Gelände des CKS z. B. auf der Eisfläche/Betonfläche, im Umkleide-, Sanitär-, Außen- und sämtlichen Funktionsbereichen nicht benutzt werden.

 

  • Den Anordnungen des Personals des CKS, deren Erfüllungsgehilfen, der bei Veranstaltungen eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei sind zwingend und unbedingt Folge zu leisten, da diese gegenüber allen Besuchern das jeweilige Hausrecht ausüben. Besucher, die gegen die AGB verstoßen, haften bei schuldhaftem Verstoß für Schäden und Reinigungskosten und können vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch des CKS und der Grundstücke des Betreibers verwiesen oder ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.

 

  • Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des CKS zu gewerblichen oder sonstigen nicht eislauf-, eissport- und inlinerüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.

 

  • Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Personal des CKS oder die Stadtverwaltung jederzeit gerne entgegen.

 

  • Fundgegenstände sind beim Personal des CKS abzugeben.

 

  • Auf der Eisfläche/Betonfläche ist die allgemein übliche Eislauf-, Eissport- oder Inlinerkleidung einschließlich notwendiger oder möglicher Schutzkleidung und/oder Schutzausrüstung (wie Helme, Knie-, Bein- oder Armpolster etc.) vorgeschrieben. Kleinkinder sind besonders zu schützen. Die Schutzkleidung oder Schutzausrüstung hat insbesondere den Anforderungen an die dortige Verkehrssicherheit für den Eisläufer, Eissportler, Inlinesportler und Dritte sowie den Anforderungen zum Schutz der anderen Besucher zu genügen.

 

  • Aus hygienischen Gründen dürfen die Duschräume nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u.ä. sind weder in den Sanitärräumen noch in den Umkleidekabinen erlaubt.

 

  • Die Verwendung von Seife oder Ähnlichem ist nur in den Duschräumen gestattet.

 

  • Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Personal des CKS geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt.

 

  • Den Eislauf- und/oder Eissportgästen ist es nicht erlaubt, im CKS Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Eislauf- und/oder Eissportgästen kommt.

 

  • Das Fotografieren (auch mit Handy) und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist im gesamten CKS nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden mit sofortigem Eislauf-, Eissport- oder Inlinerverbot geahndet, die Geräte werden sichergestellt und der Polizei übergeben.

 

  • Für gewerbliche Zwecke und Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Stadionverwaltung bei der Immobilienverwaltung der Stadt Bad Nauheim, die per Telefon unter 06032-343-356 oder per E-Mail unter eisstadion-ticket@bad-nauheim.de zu erreichen ist.

 

  • Private Eislauflehrer sind zu gewerbsmäßiger Erteilung von Eislaufunterricht und sonstigen Kursen nicht zugelassen, es sei denn, der Betreiber hat eine schriftliche Ausnahmegenehmigung auf schriftlichen Antrag erteilt.

 

  • Wenn nicht anders als von dem Magistrat der Stadt Bad Nauheim oder dem jeweiligen Veranstalter autorisiert, wird allen Personen, die das Gelände betreten, untersagt, folgende Gegenstände auf das Gelände zu bringen oder einen der folgenden Gegenstände mitzufuhren:

 

  1. rassistisches, fremdenfeindliches, rechts- oder linksradikales, nationalsozialistisches oder politisches Propagandamaterial;

 

  1. Waffen jeder Art;

 

  1. Sachen und Gegenstände, die als Waffen (Hieb-, Stock-, Stichwaffen) oder als Wurfgeschosse Verwendung finden konnen;

 

  1. Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen, oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind (Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge);

 

  1. Flaschen (auch PET- und Plastikflaschen), Becher, Krüge, Dosen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind.

 

  1. sperrige Gegenstande wie Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kisten, große Taschen, Rucksäcke, Reisekoffer;

 

  1. Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände,

 

  1. Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1 Meter oder deren Durchmesser größer als 3 Zentimeter ist, sowie sogenannte Doppelhalter; (mitgebrachte bzw. zugelassene Fahnen und Transparente müssen von ihrem Material unter den Begriff „schwer entflammbar" fallen);

 

  1. größere Mengen von Papier oder Papierrollen;

 

  1. mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente wie z.B. Megaphone, Gasdruckfanfaren;

 

  1. alkoholische Getränke aller Art;

 

  1. Tiere;

 

  1. Laser-Pointer;

 

  1. jegliche werbende, kommerzielle, politische oder religiose Gegenstände, einschlie8lich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter.

 

  • Wenn nicht anders als von dem Magistrat der Stadt Bad Nauheim oder dem jeweiligen Veranstalter ausdrücklich gewünscht und erlaubt, wird allen Personen, die das Gelände betreten, untersagt

 

  1. bei Eishockeyspielen die Eisfläche unbefugt zu betreten;

 

  1. politische Propaganda und Handlungen, rassistische, fremdenfeindliche, rechts- oder linksradikale Parolen und Embleme zu äußern oder zu verbreiten;

 

  1. nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen;

 

  1. Bereiche (z.B. Funktionsräume, VIP- und Medienbereiche usw.), die nicht für die Allgemeinheit zugelassen sind, bzw. deren Zutrittsberechtigung nicht für diese Bereiche gilt, zu betreten;

 

  1. mit Gegenständen aller Art zu werfen, oder Flüssigkeit aller Art in Richtung der Besucher (Jedermann) oder in Richtung des Innenraumes bzw. der Eisfläche zu verschütten;

 

  1. Feuer zu machen, Feuerwerkskörper, Leuchtkörper, Rauchpulver, Rauchbomben (Bengalische Feuer) oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen;

 

  1. Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzufuhren;

 

  1. bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;

 

  1. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gelände durch das Wegwerfen von Gegenständen, wie Abfällen, Verpackungen, leeren Behältnissen usw., zu verunreinigen;

 

  1. Verkehrsflächen, Geh- und Fahrwege, Zu- und Abgange zu den Parkplätzen und Rettungswege einzuengen oder zu beeintrachtigen;

 

  1. auf den Sitzen in den Zuschauerbereichen zu stehen.

 

 

  • 3 Öffnungszeiten und Zutritt

 

  • Die Öffnungszeiten, der Einlassschluss und die gültige Preisliste werden durch Aushang und/oder auf der Internetseite eisstadion-bad-nauheim.de bekannt gegeben oder sind an der Kasse einsehbar. Die Öffnungszeiten können witterungsbedingt verlängert oder verkürzt werden. Ansprüche gegen den Betreiber können daraus nicht abgeleitet werden. Kassenöffnung ist jeweils eine halbe Stunde vor dem Beginn einer Eis- oder Inlinerlaufzeit, Kassen- oder Einlassschluss ist jeweils 15 Minuten vor dem jeweilig festgelegten Ende der öffentlichen Eislauflaufzeit. Die Eisfläche ist nach jeweiligen Aufruf vor dem jeweilig festgelegten Ende der öffentlichen Eislaufzeit zu verlassen. Nach jeder öffentlichen Eislaufzeit ist das CKS von sämtlichen Besuchern innerhalb kürzester Zeit zu verlassen oder zu räumen.

 

  • Der Betreiber kann die Benutzung der Eisfläche ganz oder teilweise (z. B. durch Vereins- und Schuleislauf, Kursangebote oder Veranstaltungen sowie bei Störungen und/oder notwendigen Reparaturarbeiten) einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.

 

  • Der Aufenthalt auf dem gesamten CKS-Gelände erfolgt auf eigene Gefahr.

 

  • Der Zutritt zum CKS ist nicht gestattet:

 

  • Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen
  • Personen, die Tiere mit sich führen
  • Personen, die an einer übertragbaren oder ansteckenden Krankheit sowie an offenen Wunden oder sonstigen schweren Verletzungen leiden,
  • Personen, die die Eisfläche zu gewerblichen oder sonstigen nicht eislauf-, eissportüblichen Zwecken nutzen wollen

 

  • Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Eis- oder Betonfläche nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet. Personen mit einer Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen und geistig Behinderten ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer sorgeberechtigten Begleitung gestattet. Die Begleitperson ist zur ständigen Beaufsichtigung der behinderten Person verpflichtet.

 

  • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr ist der Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung einer geeigneten Begleitperson gestattet. Die Begleitperson ist zur ständigen Beaufsichtigung des Kindes verpflichtet.

 

  • Schüler, Studenten, Rentner, Kurgäste mit Kurkarte und Schwerbehinderte erhalten nach Vorlage eines amtlichen Ausweises einen Eintritt zu einem gesonderten Preis. Die Preise können für diese Kategorien unterschiedlich sein.

 

  • Jeder Eislauf- und/oder Eissportgast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte aus Papier oder aus dem aus dem Online-Shop beim Kauf erhaltenen QR-Code für die entsprechende Leistung sein. Der Zutritt erfolgt sowohl über die automatische Kassenanlage, die die entsprechende, für den Eintritt genutzte Einzelkarte entwertet, als auch über das Kassenhäuschen im dafür vorgesehenen Eingangsbereich des CKS. Bei Leistungserschleichung wird ein erhöhtes Eislauf- und/oder Eissportentgelt in Höhe von 60,00 EUR erhoben. Eintrittskarten sind auf Verlangen des Aufsichtspersonals oder Vertretern des Betreibers unverzüglich vorzuzeigen. Die jeweils gültige Preisliste ist Bestandteil dieser AGB.

 

  • Gekaufte Karten werden nicht zurückgenommen. Entgelte beziehungsweise Gebühren nicht zurückgezahlt. In absoluten Ausnahmefällen können Karten zurückgenommen werden. Für verlorene oder nicht ausgenutzte Einzeleintritts- oder Mehrfachkarten wird keinerlei Ersatz geleistet.

 

  • Die Gültigkeit der Einzel- und Mehrfachkarten sind bislang nicht saisonal begrenzt.
  • Sämtliche Mehrfachkarten haben ab Kaufdatum eine dreijährige Gültigkeit, danach werden sie komplett ungültig.

 

Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren; spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

 

  • Bei kurzfristiger und/oder vollständiger Sperrung oder Schließung des CKS ausschließlich aufgrund städtischer, behördlicher, landes- oder bundesgesetzlicher Anordnung oder anderer wichtigen Gründe (nicht: saisonal bedingte Schließung) hat der Besucher nur vor Ablauf der Frist, die für die jeweilige Karte bestimmt ist, Anspruch auf einmalige Erstattung des von ihm gezahlten Kartenpreises, nebst darauf entfallender Mehrwertsteuer, gegen Rückgabe der jeweiligen Entrittskarte, wenn der gebuchte Tagesbesuch zeitlich in die vollständige Sperrungs- oder Schließungszeit fällt. Dieser Anspruch richtet sich ausschließlich gegen den Betreiber.

 

 

  • 4 Haftung

 

  • Die Eislauf-, Eissport- oder Inlinergäste bzw. die Besucher benutzen die Eis- oder Betonfläche einschließlich der Umkleide-, der Wegestrecken zwischen Umkleidekabinen und Eis- oder Betonfläche plus sämtliche Nebenflächen im CKS auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Eis- und Betonfläche sowie sämtliche Nebenflächen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.

 

  • Die verschuldensunabhängige Haftung des Betreibers und seiner Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für die auf den Einstellplätzen des CKS abgestellten Fahrzeuge, und Fahrräder. Der Betreiber haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässig­keit (auch seiner Erfüllungsgehilfen) wobei er hiervon abweichend auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, wenn es um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten geht (sog. Kardinalpflichten), und bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Kardinalpflichten sind Pflichten, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf die der Eislauf- Eissport oder Inlinerlaufgast bzw. Besucher berechtigterweise vertraut.

 

  • Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet. Dies gilt auch für die auf dem Parkplatz, Vorplatz oder sonstigen zum Gelände des Betreibers gehörenden Plätzen etc. abgestellten Fahrzeuge; motorisierte Zweiräder und Fahrräder.

 

  • Im CKS werden auch Wertfächer zur Verfügung gestellt. Durch die Bereitstellung eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Eislauf- und/oder Eissportgastes liegt es, bei der Benutzung von Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sicher aufzubewahren. Dem Eislauf- und/oder Eissportgast wird grundsätzlich empfohlen, keine Wertgegenstände mit in das CKS zu nehmen.

 

  • Fundgegenstände sind beim Personal des CKS abzugeben. Sie werden entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
  • Für das Abhandenkommen von Wertsachen und Bargeld wird nicht gehaftet.

 

  • Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die dem Eislauf- und/oder Eissportgast bzw. dem Besucher oder Gast durch Dritte zugefügt werden.

 

  • 5 Zusatzbestimmungen

 

  • Die Eislauf- oder die Betonfläche (im Sommer) darf in der Regel nur von geübten und sicheren Eis- oder Inlinerläufern benutzt werden. Eislauf- oder Inliner-Anfänger sind von geübten Eis- oder Inlinerläufern zu begleiten und dürfen sich nur in der Nähe der Banden aufhalten, um sich oder andere durch ungeübtes Verhalten nicht zu gefährden. Jedes Kind bis zum sechsten Lebensjahr ist zwingend von jeweils einem geübten und sicheren Eislauf- oder Inliner-Erwachsen zu begleiten.

 

  • Der Aufenthalt auf der Eis- oder der Betonfläche (im Sommer) ist nur in Schlittschuhen bzw. Inlineskates und mit dem Körper umfassenter und schützender Kleidung erlaubt.

 

  • Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und dürfen nicht auf der Eis- oder Betonfläche, in der unmittelbaren Nähe zur Eis- oder Betonfläche, in den Umkleide- und Sanitärräumen und in der Vorhalle verzehrt werden.

 

  • Auf der Eisfläche dürfen während der öffentlichen Eislauflaufzeiten keinerlei Spielgeräte, Bälle oder sonstige Gegenstände benutzt oder eingesetzt werden. Ein Verstoß führt zum sofortigen Stadionverweis ohne die Rückerstattung des Eintrittsgeldes.

 

  • Die Nutzung der Eislauffläche sowie der Aufenthalt auf dem gesamten CKS-Gelände verlangen zu jedweden Nutzungs- und Aufenthaltzeitpunkt die notwendige und angemessene Rücksichtnahme, Umsicht und Respekt auf und gegenüber den anderen Gästen.

 

  • Vereine, Verbände und Schulen können auf Antrag für bestimmte Zeiten zugelassen werden. Das Nähere hierzu regeln diese AGB.

 

  • Nicht beim öffentlichen Eislauf gestattet ist:

 

  1. Das Betreten der Eisfläche ohne Schlittschuhe (ausgenommen Eisstockschießen)

 

  1. Das Rauchen, Essen und Trinken auf der Sportfläche

 

  1. Das Werfen von Schneebällen und anderen Gegenstanden

 

  1. Das Eislaufen gegen die angeordnete Laufrichtung

 

  1. Das Sitzen auf der Bande oder das Vorbeugen über die Bande

 

  1. Das Wettlaufen, Fangenspielen, Kettenlaufen, Schnellaufen

 

  1. Das Benutzen von Schnelllauf-Schlittschuhen beim öffentlichen Laufbetrieb

 

  1. Feuerwerkskörper jeglicher Art innerhalb des Eisstadions abbrennen zu lassen oder abzubrennen. Verstöße gegen dieses Verbot werden strafrechtlich verfolgt.

 

  1. Das Mitbringen Fahrrädern in das Gelände des Eisstadions

 

  1. Das Wegwerfen von Abfällen jeglicher Art

 

  1. Das Rauchen auf der gesamten CKS-Anlage, ausgenommen in den ausgewiesenen Raucherpoints

 

  • Für das Umkleiden oder für die Garderoben beim öffentlichen Eis- oder Inlinerlauf gilt:

 

  1. Im Eisstadion sind die Einrichtungen zum Umkleiden entsprechend zu nutzen.

 

  1. Für Tascheninhalte wird keine Haftung übemommen.

 

  • Die Nutzung von Video-/Fotokameras, Fotohandys, Drohnen sowie Tablet-PCs etc. zum Fotografieren oder Filmen von fremden Personen bzw. gegen den erklärten Willen von Besucherinnen oder Besuchern, insbesondere im Umkleide-, Sanitärbereich, auf der Eisfläche und im Zuschauerbereich, sind im gesamten Bereich des CKS nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden mit sofortigem Eislauf- und/oder Eissportverbot geahndet, die Geräte werden sichergestellt und der Polizei übergeben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß zudem straf- und/oder zivilrechtlich verfolgt werden kann.

 

  • Die Nutzung von Fotohandys o.ä. ist im Eingangsbereich lediglich zur Einlasskartenkontrolle mittels QR-Code gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse kann eine Ausnahmeregelung bei der Betriebsleitung des Betreibers schriftlich in einem angemessenen Zeitraum vorher beantragt werden.

 

 

 

  1. Kauf von Online- bzw. E-Karten

 

 

  • 6 Geltungsbereich und Vertragssprache

 

(1) Unsere über die Internetseite www.eisstadion.ticketfritz.de des Betreibers angebotenen Eislauf-Einzel-, -10er-, -Familien- und -Zuschauerkarten richten sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer, jedoch nur an Endabnehmer. Für Zwecke dieser AGB ist ein „Verbraucher“ jede natürliche Per­son, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Und ein „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Per­son oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB). Wenn beide („Verbraucher“ und „Unternehmer“) gemeint sind, wird im Folgenden das Wort „Kunde“ oder „Besteller“ verwendet.

 

(2) Der Bestell- bzw. Buchungsprozess einschließlich des Vertragsschlusses ist ausschließlich in deutscher Sprache möglich.

 

(3) Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten möglicherweise die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die Nutzungs- oder Teilnahmebestimmungen des jeweiligen Veranstalters im CKS, die bei dessen Veranstaltungen ebenfalls zwingend zu beachten sind.

 

(4) Der Betreiber des CKS behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit zu ändern, indem er den vorliegenden Text aktualisiert. 

 

 

  • 7 Vertragspartner und Gegenstand

 

(1)  Der Vertrag kommt zustande mit der Stadt Bad Nauheim, Parkstraße 36-38,

61231 Bad Nauheim, als Betreiberin des Colonel-Knight-Stadions (CKS) bzw. des Eisstadions (im folgenden als „Betreiber“ oder „Eisstadionbetreiber“ bezeichnet), Telefon: 06032 – 343-356, E-Mail: eisstadion-ticket@bad-nauheim.de, Webseite: www.eisstadion-bad-nauheim.de bzw. www.eisstadion.ticketfritz.de (für den Online-Ticketverkauf).

 

(2) Dabei sind wahrheitsgemäße, richtige und vollständige Angaben zu machen. Daten Dritter dürfen ohne deren Einwilligung nicht verwendet werden. Es kann eine Verifizierung der Angaben durch Vorlage eines Ausweises an der Kasse, am Eingang oder auf dem CKS-Gelände im sämtlichen Innen- oder Außenbereich von dazu autorisierten Personal verlangt werden. Bei nicht wahrheitsge­mäßen, unrichtigen oder unvollständigen Angaben erlischt die E-Karte oder die E-Einzelkarte sofort und der Inhaber hat das CKS-Gelände unverzüglich zu verlassen.

 

  1. Für den Besteller gibt es im Online-Shop des Betreibers unter www.eisstadion.ticketfritz.de folgende Erwerbmöglichkeiten:

 

  1. Eislauf-Einzelkarten (E-Karten oder E-Einzelkarten) für Erwachsene, Kinder, Jugendliche, Schüler, Studenten, Kurgäste mit Kurkarte, Rentner, Schwerbehinderte mit Nachweis ab 18 Jahren,
  2. Eislauf-10er-Karten (E-10er-Karten) für Erwachsene, Kinder, Jugendliche, Schüler, Studenten, Kurgäste mit Kurkarte, Rentner, Schwerbehinderte mit Nachweis ab 18 Jahren, Kinder-gartenkinder,
  3. Eislauf-Familienkarten (E-Familienkarten) für zwei Erwachsene und ein Kind oder zwei Kinder und ein Erwachsener, für jedes weitere Kind wird ein zusätzlicher Eintrittspreis erhoben,
  4. Einzelkarten für Zuschauer (sind keine Eisläufer, E-Zuschauerkarten).

 

Aufgrund von behördlichen Einschränkungen wegen einer Pandemie oder anderer Gefährdungen der Gesundheit sowie vorübergehender baulicher, organisationsbedingter, örtlicher oder wettbewerbsbedingter Einschränkungen im CKS kann es dazu kommen, dass für einen gewissen Zeitraum nicht alle zum Kauf möglichen Online-Karten käuflich erwerbbar sind. Wir bitten diesbezüglich um Verständnis.

 

(4) Der Kauf einer E-Karte maximal sieben Tage im Voraus berechtigt den Kunden zu einem Aufenthalt an dem von ihm beim Kauf der E-Karte gewählten Tages und von ihm gewählten Zeitfensters (Slot) zu den jeweils gültigen Öff­nungszeiten.

 

(5) Sollte die verfügbare Tagesanzahl an E-Karten bereits verkauft sein, besteht für den Kunden keine Möglichkeit, für diesen Tag E-Karten zu erwerben.

(6) Sollte im CKS durch Kartenverkauf bzw. durch Einlass an einem Tag in einem bestimmten Zeitfenster (Slot) die maximal zulässige Anzahl an Eisläufern hineingelassen worden sein, besteht keine Möglichkeit, trotz einer 10er-Karte in das CKS hineingelassen zu werden.  

 

(7) Der Betreiber kann die Benutzung des CKS ganz oder teilweise (z. B. durch Vereins-, Kindergarten- und Schuleislauf/-eissport, Vereinstraining, Veranstaltungen sowie bei Störungen oder notwendigen Reparaturarbeiten bzw. aufgrund behördlicher Anordnung aus gesundheitlichen, aus pandemischen oder aus ähnlichen bzw. aus sonstigen wichtigen Gründen etc.) einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht. 

 

(8) Die E-Karte ist während des gesamten Aufenthalts im CKS aufzubewahren und bei Aufforderung vorzuzeigen.

 

(9) Mit Verlassen des CKS verliert die E-Karte ihre Gültigkeit.

 

(10) Die unter www.eisstadion.ticketfritz.de eingestellten Preise enthalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer und verstehen sich ohne etwaige Kosten für Verpackung und Versand. Die Kartenpreise zwischen denen im Onlineshop www.eisstadion.ticketfritz.de und den an der Kasse oder an dem Kassenautomat im CKS festgelegten Eintrittspreis können differieren.

 

(11) Die Zahlung des Bestellers bei Bestellungen und Buchungen über www.eisstadion.ticketfritz.de erfolgt im Voraus per Sofortbezahlung. Akzeptiert werden alle innerhalb des Bestellvorgangs angebotenen Zahlungsarten. Der Besteller wählt seine bevorzugte Zahlungsart selbst.

 

(12) Die während des Bestellvorgangs bei der Registrierung angegeben Daten des Kunden werden im Rahmen der entsprechenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Alles Weitere kann der entsprechenden Daten­schut­zerklärung entnommen werden.

 

(13) Die E-Einzel-Karte, die 10er-E-Karte, die E-Familienkarte oder die E-Zuschauerkarte wird jeweils dem Besteller zum Ausdruck übersandt, damit er diese E-Karte, diese 10er-E-Karte oder die E-Familienkarte zuhause ausdrucken und in Papierform zum CKS mitbringen kann. Alter­nativ kann er für den Eintritt in das CKS auch den mitübersandten Handy-Barcode (QR-Code) nutzen. Das Einscannen erfolgt am Eingang des CKS.

 

(14) Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular der Webseite des Betreibers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erken­nen. Ein wirksames techni­sches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefeh­lern kann dabei die Vergrö­ßerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bild­schirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektro­nischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tas­tatur- und Mausfunktio­nen korrigieren, bis er den, den Bestellvorgang abschlie­ßenden Button „Bezahlen“ anklickt.

 

(15) Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von dem Betreiber oder von dieser mit der Be­stellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails empfangen werden kön­nen. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzu­stellen, dass alle von dem Betreiber oder von diesem mit der Bestellab­wicklung be­auftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

 

(16) Nicht online bzw. über die Webseite www.eisstadion.ticketfritz.de erwerbbar sind E-Einzel-, 10er-E- oder E-Familien-Karten für das Ausleihen von Schlittschuhen, Eislaufhilfen oder Eisgleitern. Da diese nur begrenzt verfügbar sind, sind diese nur vor Ort an der Kasse im CKS ausleihbar.

     

 

  • 8 Erwerb von E-Einzelkarten, E-Familienkarten und Zuschauerkarten für das CKS

 

(1) Über den Online-Shop des Betreibers www.eisstadion.ticketfritz.de kann der Besteller eine oder mehrere E-Einzel-Karten, E-Familienkarten oder E-Zuschauerkarten für einen bestimmten Termin und für ein bestimmtes Stunden-Zeitfenster im CKS erwerben.

 

(2) Die auf www.eisstadion.ticketfritz.de präsentierten E-Einzel-Karten, E-Familienkarten oder E-Zuschauerkarten stellen lediglich eine Aufforderung an den Besteller dar, ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben.

 

(3) Folgende technischen Schritte führen zu einer Bestellung: Der Besteller kann durch einen Klick auf „E-Einzel-Karten“, „E-Familienkarten“ oder „E-Zuschauerkarten“ die spezifisch von ihm zu erwerben beabsichtigten E-Karten auswählen, einen Tarif auswählen und über den Button „Anzeigen“ Einzelheiten hierzu ansehen. Anschließend kann der Besteller Art und Menge dieser gewünschten E-Karten und einen freien Termin sowie ein gewünschtes Stunden-Zeitfenster auswählen. Durch Anklicken des Buttons „In den Warenkorb“ gelangt der Besteller in den Warenkorb. Dort kann er die Menge der ausgewählten E-Karten anschauen und überprüfen.

 

(4) Grundsätzlich wird von Seiten des Betreibers nicht-personalisierte E-Einzel-Karten, E-Familienkarten oder E-Zuschauerkarten angeboten. Dieser jeweilige Bestellvorgang läuft wie folgt:

 

Der Besteller findet die Auswahl der Zeitfenstertermine über die Navigation, über die Suche oder über einen Direktlink auf der Startseite. Dort sieht er die angebotenen E-Tickets, deren gewünschte Menge er für den entsprechend gewünschten Termin einstellt und über den Button "Hinzufügen" in den Warenkorb legt. Vom Warenkorb geht es über den Button "Zur Kasse" auf die Bezahlen-Seite. Wenn der Besteller sich noch nicht mit seiner E-Mail-Adresse angemeldet hat, wird er aufgefordert, sich entweder zu registrieren oder als „Gastkäufer“ anzumelden. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass man im Nachhinein alle seine Käufe im Shop nachvollziehen kann (Bestellhistorie) und dort auch die gekauften Tickets sich erneut anzeigen lassen kann. Beim Kauf als „Gastkäufer“ wird nur die E-Mail-Adresse benötigt. Die Erstellung eines Rechnungsbelegs wird auf der „Bezahlen-Seite“ als Option angeboten. Wird der Rechnungsbeleg gewünscht, ist der Name und eine Rechnungsadresse anzugeben. Wenn auf der „Bezahlen-Seite“ die Zahlart ausgewählt worden ist, ggf. für die Zahlart erforderliche Zusatzdaten (Name, Vorname, IBAN, BIC etc.) eingegeben worden ist und die Kenntnisnahme der AGB, der Widerrufsbelehrung und der Datenschutzbestimmungen bestätigt worden ist, kann über den Button "Kostenpflichtig bestellen" gekauft werden. Den Ablauf und die Erfordernisse der vom Besteller gewählten Zahlart bestimmt der jeweilige Payment-Provider oder die jeweilige Internetseite der Zahlart. Nach der erfolgreichen Durchführung des Kaufes wird der Besteller zurück in den Onlineshop geleitet und er erhält die gekauften Tickets als PDF-Tickets und/oder als QR-Code im Smartphone.

 

(5) Der Vertrag mit dem Betreiber kommt mit Zugang der unverzüglich per E-Mail versandten Auftragsbestätigung bei dem Besteller oder mit der Ausführung der Bestellung durch den Betreiber zustande. Der Auftragsbestätigung ist die Rechnung (wenn gewünscht und vorher angegeben) beigefügt.

 

(6) Gemäß § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB besteht bei dem Erwerb einer E-Einzel-Karte für einen spezifischen Termin kein Widerrufsrecht.

 

(7) Beim Einlösen von E-Einzelkarten, –Familienkarten oder –Zuschauerkarten ist zu beachten, dass diese E-Einzelkarten, –Familienkarten oder –Zuschauerkarten ausschließlich zum Eintritt in das CKS und ausschließlich an dem vom Besteller gebuchten Termin sowie für das gebuchte Stunden-Zeitfenster (Slot) berechtigen. Es ist damit ausschließlich der Besuch für das CKS möglich. Eine Übertragung dieser E-Karten auf einen anderen Termin oder auf ein anderes Stunden-Zeitfenster (Slot) als den gebuchten oder das gebuchte ist ausgeschlossen und nicht möglich.

 

(8) Alle im Online-Shop unter www.eisstadion.ticketfritz.de gekauften E-Einzelkarten, –Familienkarten oder –Zuschauerkarten sind personengebunden und nicht übertragbar. E-Einzel-Karten, –Familienkarten oder –Zuschauerkarten die für einen bestimmten und während des Bestellvorgangs ausgesuchten Besuchszeitraumes (Termin und Slot) gebucht wurden, sind ausschließlich für diesen und in diesem Besuchszeitraum gültig.

 

(9) Nicht genutzte E-Einzel-Karten, –Familienkarten oder –Zuschauerkarten verfallen entschädigungslos, sofern die Ursache hierfür nicht auf einer durch den Betreiber verursachten Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschulden des Beteibers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.

 

(10) Alle im Online-Shop www.eisstadion.ticketfritz.de gekauften E-Einzel-Karten, –Familienkarten oder –Zuschauerkarten sind von der Rückgabe ausgeschlossen und können auch nicht umgetauscht werden.

 

 

  • 8 Erwerb von 10er-E-Karten für das CKS

 

(1) Über den Online-Shop des Betreibers www.eisstadion.ticketfritz.de kann der Besteller je nach Offerierung des Betreibers 10er-E-Karten für das CKS erwerben. Beim Erwerb bzw. dem Einlösen von 10er-E-Karten ist zu beachten, dass diese 10er-E-Karten ausschließlich zum Eintritt in das CKS berechtigen. Bei dem Kauf von 10er-E-Karten können keine Terminbuchungen und Zeitfenster gebucht werden.

 

(2) Alle 10er-E-Karten können zeitweise oder aktionsbedingt jeweils von der damit verbundenen Kartenanzahl „10“ nach unten oder nach oben abweichen. Auch für diese von der Anzahl „10“ abweichende Zahl gelten die gleichen Regelungen wie für die üblicherweise verwendete und bewährte „10er-E-Karte“.

 

(3) Die auf www.eisstadion.ticketfritz.de präsentierten 10er-E-Karte stellen lediglich eine Aufforderung an den Besteller dar, ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben.

 

(4) Folgende technische Schritte führen zu einer Bestellung: Der Besteller kann durch einen Klick auf „10er-E-Karte“ zunächst diese Bestellmöglichkeit für den Eintritt in das CKS auswählen. Durch Anklicken des Buttons „In den Warenkorb“ gelangt der Besteller zum Warenkorb. Dort kann er die Menge der bereits ausgewählten 10er-E-Karten ändern oder löschen. Durch Anklicken des Buttons „zur Kasse gehen“ gelangt der Besteller in den Login-Bereich. Hat der Besteller bereits ein Kundenkonto errichtet, so meldet er sich mit seiner E-Mail-Adresse und dem von ihm vergebenen Passwort an. Sofern der Besteller kein Kundenkonto errichtet hat, kann er sich entweder als Neukunde registrieren oder ohne Registrierung fortfahren. Führt der Besteller den Einkauf ohne Registrierung durch Auswahl von „Als Gast zur Kasse gehen“ und Anklicken des Buttons „Fortsetzen“ durch, hat er eine E-Mail-Adresse anzugeben, damit ihm die 10er-E-Karten oder bzw. die Tickets übersandt werden können. Sollte er zusätzlich eine Rechnung wünschen, muss von ihm die vollständige Anschrift mit vollständigen Namen angegeben werden. Der Besteller bestätigt seine Daten mit einem Klick auf den Button „Fortsetzen“. Ein Versand von 10er-E-Karten ist ausschließlich als kostenloser Versand per E-Mail zum Ausdrucken möglich. Danach kann der Besteller die gewünschte Bezahlart auswählen und diese mit einem Klick auf den Button „Fortsetzen“ bestätigen. Vor der Absendung der Bestellung hat der Besteller die Möglichkeit, seine Eingaben zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Vor Abschluss der Bestellung bestätigt der Besteller durch „Anklicken“, dass er die AGB inklusive dieser OnlineShop-AGB, die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung gelesen hat und mit diesen einverstanden ist. Ohne dieses „Anklicken“ kann ein Bestellvorgang nicht abgeschlossen werden. Durch das Anklicken des Buttons „Kaufen“ im letzten Schritt des Bestellprozesses gibt der Besteller ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags mit dem Betreiber ab (Bestellung). Nach dem Anklicken des Buttons „Kaufen“ wird der Besteller auf die Webseite des Zahlungsbetreibers weitergeleitet, um die notwendigen Angaben dort vorzunehmen. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Bezahlprozesses wird er zurück auf die Webseite des Betreibers geleitet, um seine Bestellnummer zu erfahren. Die ausgewählte 10er-E-Karte wird oder die ausgewählten 10er-E-Karten werden ihm dann via E-Mail zusammen mit der Rechnung (wenn gewünscht und vorher angegeben) an die von ihm beim Bestellvorgang angegebene E-Mail-Adresse übersandt. Anschließend kann der Besteller die von ihm gekaufte/n 10er-E-Karte/n auf dieser Webseite herunterladen, abspeichern und/oder dann ausdrucken. Die ausgewählte 10er-E-Karte wird oder die ausgewählten 10er-E-Karten werden ihm zusätzlich dann via E-Mail zusammen mit der Rechnung (wenn gewünscht und vorher angegeben) an die von ihm beim Bestellvorgang angegebene E-Mail-Adresse übersandt. 

 

(5) Der Vertrag mit dem Betreiber kommt mit Zugang der unverzüglich per E-Mail versandten Auftragsbestätigung bei dem Besteller oder mit der Ausführung der Bestellung durch den Betreiber zustande. Der Auftragsbestätigung ist die Rechnung beigefügt.

 

(6) Die 10er-E-Karten behalten ihre Gültigkeit für die Dauer von drei Jahren beginnend mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Zugang der Auftragsbestätigung des Betreibers oder Erhalt der 10er-E-Karten).

 

(7) 10er-E-Karten sind übertragbar und nicht personengebunden. Der Weiterverkauf ist jedoch untersagt.

 

(8) Eine Auszahlung von etwaigen nicht verbrauchten Mehrfacheintritten erfolgt nicht.

 

(9) Unbeschadet des Widerrufsrechts, welches auch hier gilt (siehe Ziffer VII.), sind die 10er-E-Karten von der Rückgabe ausgeschlossen und können auch nicht umgetauscht werden.

 

 

  • 9 Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Widerrufsausübung, Folgen des Widerrufs, Erlöschen des Widerrufsrechtes

 

(1) Beim Erwerb von E-Einzel-Karten, E-Familienkarten oder E-Zuschauerkarten: Weder Verbrauchern noch Unternehmern als Kunde steht beim Kauf von E-Einzel-Karten, E-Familienkarten oder E-Zuschauerkarten für einen Tagesbesuch des CKS ein Widerrufsrecht zu.

 

(2) Beim Erwerb von 10er-E-Karten: Nachstehende Widerrufsbelehrung gilt nur, wenn der Besteller Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, d.h. wenn er den Kauf zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Diese Widerrufsbelehrung gilt ausschließlich bei dem Online-Erwerb von 10er-E-Karten; d.h. sie gilt nicht, wenn eine 10er-E-Karte vor Ort im CKS gekauft worden ist

 

(3) Der Besteller hat nur beim Vorliegen des Online-Kaufs von 10er-E-Karten das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag, an dem der Besteller oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.

 

(4) Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Besteller die Stadt Bad Nauheim, Nördlicher Park 18, 61231 Bad Nauheim, als Betreiberin des Colonel-Knight-Stadions (CKS) bzw. des Eisstadions (im folgenden als „Betreiber“ oder „Eisstadionbetreiber“ be-zeichnet), Telefon: 06032 – 2669, E-Mail: eisstadion-ticket@bad-nauheim.de, Webseite: www.bad-nauheim.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Besteller kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular* (siehe unten am Ende dieser AGB) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist bei dem Betreiber eingegangen ist. Nachweispflichtig über den Eingang beim Betreiber ist der Besteller.

 

(6) Wenn der Besteller den Vertrag widerruft, hat der Betreiber dem Besteller die Zahlungen, die er von diesem erhalten hat, einschließlich der möglichen Lieferkosten mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Besteller eine andere Art der Lieferung als die von dem Betreiber angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Bestellers bei dem Betreiber eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Betreiber dasselbe Zahlungsmittel, das der Besteller bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Besteller wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Besteller wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

(7) Die Rückgabe einer online erworbenen 10er-E-Karte an den Betreiber nach erfolgtem Widerruf ist nicht erforderlich. Der Betreiber sperrt die 10er-E-Karte nach Eingang des Widerrufs. Hat der Besteller ausdrücklich verlangt, dass der Betreiber mit der Einlösung der 10er-E-Karte vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, so schuldet er dem Betreiber Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, der der Höhe nach dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

 

(8) Das Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der in Ziffer (3) genannten Frist, wenn die 10er-E-Karte auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers vollständig eingelöst wird und der Betreiber mit der Einlösung der 10er-E-Karte erst begonnen hat, nachdem der Besteller seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Betreiber verliert.

 

(9) Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

 

 

  • 10 Preise und Zahlungsbedingungen

 

(1) Bei den angegebenen jeweiligen Verkaufspreisen handelt es sich um Gesamt­preise, die die gesetzli­che Umsatzsteuer enthalten. Es fallen keine zusätzlichen Liefer- und Versandkosten an.

 

(2) Die Rechnung zahlt der Kunde direkt an den Betreiber mit der Auswahl der Zahlungsarten Epay21/Giropay oder Paypal.

 

(3) Bei den verschiedenen Zahlungsarten wird der Kunde nach dem Absenden der Bestellung automatisch zu der jeweiligen Internetseite des Bezahldienstes weitergeleitet. Dort kann der Kunde sich mit seinem gegebenenfalls bestehenden Konto anmelden oder sich an­derenfalls neu bei dem jeweiligen Bezahldienst registrieren. Nachdem der Kunde die vom Bezahldienst be­schriebenen Schritte für den Bezahlvorgang erfolgreich durchgeführt hat, erhält der Betreiber durch diese eine entsprechende Gutschrift.

 

(4) Der Kunde erhält nach dem abgeschlossenen Bestellvorgang zunächst eine Bestell- oder Auftragsbestätigung in einer ersten E-Mail und schließlich in einer zweiten Mail die E-Karten sowie den dazugehörenden QR-Code. 

 

(5) Für alle Bezahlvorgänge gilt: Bei einem Scheitern des Bezahlvorgangs erscheint auf der Webseite ein Hin­weis, dass der vom Kunden gestartete Zahlungsvorgang nicht erfolgreich abge­schlossen wurde. Dies wird als Ablehnung des Angebots des Kunden mit der Folge gewertet, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist. In diesem Fall ist daher noch kein Kauf­vertrag mit dem Betreiber über die im Warenkorb des Kunden befindlichen E-EinzelKarten, 10er-E-Karten, E-Familienkarten oder E-Zuschauerkarten zustande gekommen. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, entweder den Bestellvorgang komplett ohne Kauf abzubrechen, den Zahlungsvorgang über die im Warenkorb be­findlichen E-Karten nochmals auszulösen oder den gesamten Be­stellvorgang nochmals von vorne zu starten  

 

(6) Nimmt der Betreiber das An­gebot des Kunden im Rahmen der oben ge­schilderten Prozessschritte nicht an, so gilt dies als Ableh­nung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenser­klärung gebunden ist.

 

(7) Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular der Webseite www.eisstadion.ticketfritz.de werden sämtliche vom Kunden in das Bestellformular eingegebenen Angaben von dem von dem Betreiber mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.

 

(8) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

 

 

  • 11 Ermäßigter Kartenpreis

 

Sofern der Kunde E-Einzelkarten zum ermäßigten Kartenpreis erworben hat (Kinder, Jugendliche, Schüler, Studenten, Kurgäste mit Kurkarte, Rentner, Schwerbehinderte mit Nachweis ab 18 Jahren, Kindergartenkinder, alle nur in Verbindung mit gültigem amtlichen Aus- oder Nachweis), ist er verpflichtet, gegenüber dem Betreiber bzw. dessen Einlass- oder Auf­sichtspersonal vor dem, am oder im CKS die erforderlichen Nachweise für die Berechtigung der Ermäßigung vorzulegen. Andernfalls muss der Kunde damit rechnen, dass ihm bzw. dem jeweiligen Karteninhaber der Einlass ins CKS verweigert wird oder er unverzüglich das CKS verlassen muss, ohne dass er einen Anspruch auf Rückerstattung des E-Kartenpreises hat.

 

 

  • 12 Rücknahme

 

(1) Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der Betreiber E-Einzelkarten, 10er-E-Karten, E-Familienkarten oder E-Zuschauerkarten zurücknimmt oder umtauscht. Eine Ausnahme hier­von ist der Fall, wenn aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen die Rückab­wicklung der E-Einzel-Karten, 10er-E-Karten, E-Familienkarten oder E-Zuschauerkarten durchzuführen sind. Auch die Risiken der Verhinderung des gebuchten Tagesbesuchs aufgrund Erkrankung des Kunden oder des bei ihm einge­tretenen Verlustes oder der Zerstörung des gekauften E-Einzel-Karten, 10er-E-Karten, E-Familienkarte oder E-Zuschauerkarten liegen ausschließlich beim Kunden. Dem Kunden stehen in diesen Fällen keinerlei An­sprüche gegen den Betreiber zu.

 

(2) Eine Rückgabe oder Erstattung der E-Einzelkarte, der 10er-E-Karte, der E-Familienkarte oder der E-Zuschauerkarte aus Gründen, die nicht von dem Betreiber verschuldet wurden, ist nicht möglich.

 

 

  • 13 Sperrung bzw. Schließung des CKS

 

(1) Bei vollständiger Sperrung oder Schließung des CKS aufgrund städtischer, behördlicher, landes- oder bundesgesetzlicher Anordnung oder anderer wichtigen Gründe hat der Kunde Anspruch auf einmalige Erstattung des von ihm gezahlten Kartenpreises, nebst da­rauf entfallender Mehrwertsteuer, gegen Rückgabe der jeweiligen E-Karte als Originalkarte, wenn der gebuchte Tagesbesuch zeitlich in die vollständige Sperrungs- oder Schließungszeit fällt. Dieser Anspruch richtet sich ausschließlich gegen den Betreiber.

 

(2) Der genaue Ort bzw. die E-Karte rückabwickelnde Stelle sowie die einzelnen Bedingungen der Rückabwicklung werden über die Webseite des Betreibers oder durch Aushang am CKS rechtzeitig bekannt gemacht.

 

(3) Ein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung des Kartenpreises ist in diesen Fällen nur Zug um Zug gegen Vorlage der Original-E-Karten begründet.

 

(4) Eine Rückabwicklung, d.h. Rücknahme der E-Karten gegen Rückzahlung des Kartenpreises setzt voraus, dass der Kunde diesen Anspruch bis spätestens zwei Wochen nach dem für die E-Karten gebuchten Tagestermin ge­genüber der vorbezeichneten zuständigen Stelle geltend macht. Danach ist ein Anspruch des Kunden auf Rücknahme der E-Karte gegen Erstat­tung des Kartenpreises verfallen.

 

(5) Sofern ausnahmsweise nur einmalig ein mit der E-Karte gebuchter Veran­staltungstag aus oben beschriebenen Gründen terminlich verlegt wird, behält grundsätzlich die erworbene E-Karte als Eintrittskarte für den Kunden auch für den geänderten Termin Gültigkeit. In Ausnahmefällen, die von dem Betreiber als Veranstalter bestimmt wer­den, kann es zu einem Umtausch der E-Karte als Eintrittskarte kommen. Eine Terminverlegung begründet keinen Anspruch des Kunden auf Rückgabe der E-Karte als Eintrittskarte gegen Rückerstattung des Kartenpreises. Es obliegt vielmehr der Entscheidung des Betreibers als Veranstalter, ob er, ohne entsprechende Verpflichtung, im Falle der Terminverlegung E-Karten als Ein­trittskarte zurücknimmt. Hierfür gelten die oben aufgeführten Regelungen für die Rückabwicklung bei vollständiger Sperrung oder Schließung des CKS.

 

 

  • 14 Beanstandungen

 

(1) Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der E-Karten diese auf Richtig­keit der Anzahl, der aufgedruckten Preise sowie sämtlicher Einzelheiten zum gebuchten CKS-Besuch (vollständiger Name, Alter, gebuchtes Datum, gebuchtes Zeitfenster, Veranstaltungsort, etc.) zu über­prüfen.

 

(2) Reklamationen fehlerhafter E-Karten müssen unverzüglich, binnen zweier Werktage nach Erhalt der E-Karten gegenüber dem Betreiber geltend gemacht werden.

 

(3) Reklamationen nach Kartenversand haben schriftlich per E-Mail an eisstadion-ticket@bad-nauheim.de unter Angabe des jeweiligen Kaufdatums, des jeweiligen Tagesbesuchsdatums sowie sämtlicher Kauf- und betreffender Personenangaben zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamations­frist ist das Eingangs­datum der E-Mail bei dem Betreiber.

 

 

  • 15 Liefer- und Versandbedingungen

 

(1) Der Betreiber wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um den Kunden die jeweiligen E-Karten zu beschaffen, sofern innerhalb der von vorne herein begrenzten Anzahl noch E-Karten verfügbar sind. Im Falle des Ausverkaufs aller E-Tages-Einzel-Karten bzw. E-Familienkarten und einer Nichtverfügbarkeit von E-Tages-Einzel-Karten bzw. E-Familienkarten kann der Online-Bestellvor­gang nicht erfolgreich abgeschlossen werden.

 

(2) Die Lieferung der E-Einzel-Karten, der 10er-E-Karten, E-Familienkarten oder der E-Zuschauerkarte als PDF-Anhang erfolgt erst nach erfolgreicher Verarbeitung der Zahlung ausschließlich durch Übersendung an die vom Kunden beim Bestellvorgang angegebene E-Mail-Adresse. 

 

(3) Scheitert die Übersendung der E-Einzel-Karten, der 10er-E-Karten, der E-Familienkarten oder der E-Zuschauerkarte aus Gründen, die nicht dem Verant­wortungsbereich des Betreibers zuzurechnen bzw. nicht von dem Betreiber zu vertreten sind, wie die Angabe einer unkorrekten, falschen oder ungenauen E-Mail-Adresse durch den Kunden, Strom-, Server-, Providerausfall oder der längere Ausfall der Inter­netverbindung vom oder beim Kunden etc., trägt der Kunde die dadurch entstehenden Kosten bzw. Mehrkosten, falls diese anfallen sollten, um die E-Einzel-Karten, der 10er-E-Karten, die E-Familienkarte oder die E-Zuschauerkarte doch noch zu erhalten.

4. Der Betreiber behält sich das Recht vor, im Falle nicht wahrheitsge­mäßer, unrichtiger oder unvollständiger Angaben beim Bestellvorgang vom Ver­trag zurückzutreten.

 

 

  • 16 Kein Weiterverkauf an Dritte

 

(1)  Der Kunde ist nicht berechtigt, die durch seinen Bestellvorgang auf seinem oder auf dritten Namen erworbenen E-Karten für das CKS an andere Dritte weiter zu verkau­fen.

 

(2) Stimmen die beim Bestellvorgang gemachten Angaben nicht mit den während oder aufgrund einer Verifizierung (z.B. bei Ausweiskontrolle, mündliche Hinweise etc.) festgestellten Angaben überein, erlöschen die dafür genutzten E-Einzel-Karten, 10er-E-Karten, E-Familienkarten oder E-Zuschauerkarten augen­blicklich bzw. bestand von vorneherein keine gültigen E-Einzel-Karten, 10er-E-Karten, E-Familienkarten oder E-Zuschauerkarte. Der Inhaber dieser E-Karten verwirkt damit das Recht bzw. hatte von vorneherein kein Recht, das CKS zu dem auf der E-Einzel-Karte gedruckten Tag überhaupt bzw. weiter nutzen zu dürfen.

 

 

  • 17 Mängelhaftung (Gewährleistung)

 

(1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

 

(2) Ist der Kunde hingegen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, gelten für Verträge über die der E-Einzel-Karten, der 10er-E-Karten, E-Familienkarten oder E-Zuschauerkarte folgende Gewährleistungsregeln:

 

  1. Im Falle eines Mangels leistet der Betreiber Gewährleistung durch Nacherfüllung. Nacherfüllung erfolgt nach Wahl durch den Betreiber in Form von Nachbesserung oder Nachlieferung.
  2. Sofern der Betreiber zur Nacherfüllung nicht bereit oder in der Lage ist, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kauf­preis mindern. Dasselbe gilt, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, dem Kunden unzumutbar ist oder sich aus Gründen, die der Betreiber zu vertreten hat, über angemessene Fristen hinaus verzögert.
  3. Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung der E-Karten. Dies gilt auch für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln außer in den Fällen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, der Verletzung von Garantien bzw. einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

(3) Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gelten die E-Karten als genehmigt.

 

(4) Die in den vorstehenden Ziffern geregelten Haftungsbeschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht

 

  1. für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, sowie
  2. für den Fall, dass der Betreiber den Mangel arglistig verschwiegen hat.

 

 

  • 18 Haftung, Schadens- und Aufwendungsersatz

 

  1. Der Betreiber schließt grundsätzlich jede Haftung für sämtliche auf dem CKS-Gelände eingetretenen Schäden, Eigentums- oder Besitzverlust jedweder Art etc. aus. Der Betreiber haftet auf Schadensersatz nur in den Fällen der Buchst. a. bis c. wie folgt:

 

  1. für die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit sowie für

vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden unbeschränkt;

  1. für Schäden aus der Nichteinhaltung etwaiger schriftlich abgegebener

Garantien in dem Umfang des Vermögensinteresses des Kunden als Besteller, das von dem Zweck der Garantie gedeckt und der Betreiber bei seiner Abgabe erkennbar war;

  1. für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten aufgrund leichter

Fahrlässigkeit ist die daraus resultierende Schadensersatzhaftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen der Betreiber bei Ver­tragsschluss aufgrund der dem Betreiber zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Vertragswesentliche Pflichten sind solche grundlegenden Pflichten, die maßgeblich für den Vertragsabschluss des Kunden waren und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte.

 

(2) Im Übrigen ist jegliche Schadensersatzhaftung des Betreibers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

 

(3) Soweit nach diesen Bestimmungen unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung unserer Organe sowie Erfüllungs- und Verrichtungsge­hilfen, insbesondere von Mitarbeitern.

 

 

  • 19 Datenschutz

 

(1) Die personenbezogenen Daten der Kunden werden zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Betreibers bzw. des von diesem mit der Bestellabwick­lung beauftragten Dritten, insbesondere zur Abwicklung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages, verarbeitet. Eine darüberhinausgehende Verarbeitung erfolgt nur mit der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden. Die personenbezo­genen Daten werden wir nur unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbe­stimmungen verarbeitet.

 

(2) Die Einzelheiten über die erhobenen personenbezogenen Daten und ihre Ver­arbeitung kann der Kunde unserer Datenschutzerklärung auf unserer Internet­seite entnehmen.

 

 

  • 20 Anwendbares Recht

 

(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepub­lik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf be­weglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

 

(2) Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mit­gliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

 

 

  • 21 Gerichtsstand, Anwendbares Recht

 

(1) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus einem Online - E-Karten-Verkauf zwischen dem Betreiber und einem Kunden ergeben oder im Zusammen­hang mit einem solchen stehen, ist Bad Nauheim.

(2) Auch für E-Einzel-Karten-, 10er-E-Karten-, E-Familienkarten- oder E-Zuschauerkarten-Verkäufe unter Versendung in ein anderes Land als die Bun­desrepublik Deutschland (internationales Rechtsgeschäft) findet Deutsches Recht Anwendung. Auch für Streitigkeiten aus einem solchen Verkaufsgeschäft ist Ge­richtsstand Bad Nauheim.

 

 

  • 22 Schlussbestimmungen

 

Sollten einzelne Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingun­gen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, soll hiervon unberührt die Gültigkeit und Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen Bestand behalten. Die unwirksame Regelung ist in diesem Falle durch eine solche zu ersetzen, die in rechtlich zulässiger Weise dem Inhalt der unwirksamen Regelung entspricht oder möglichst nahekommt.

 

 

  • 23 Alternative Streitbeilegung

 

(1) Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

 

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Strei­tigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbrau­cher beteiligt ist.

 

(2) Der Betreiber ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet.

 

(Stand 25.10.2023)

 

___________________________________________________________________

 

 

Muster-Widerrufsformular

 

Gilt nur für VERBRAUCHER und nur bei einem Online-Erwerb von 10er-E-Karten:

 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück:

 

An die

Stadt Bad Nauheim,

als Betreiber des Colonel-Knight-Stadions

Parkstraße 36-38

61231 Bad Nauheim,

Telefon: 06032 – 343-356,

E-Mail: eisstadion-ticket@bad-nauheim.de

Webseiten: www.bad-nauheim.de bzw. www.eisstadion.ticketfritz.de (für den Online-Ticketverkauf)

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:

 

 

 

 

 

Bestellt am (*)/erhalten am (*):

 

 

Name des/der Verbraucher(s):

 

 

Anschrift des/der Verbraucher(s):

 

 

Die Rückzahlung soll auf folgendes Konto erfolgen:

 

 

 

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

 

 

 

Datum:

 

 

 

(*) Unzutreffendes bitte streichen.

 

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Der Online-Kauf von E-Einzel-Karten-, 10er-E-Karten- oder E-Familienkarten ist auf unserer Webseite unter ………………………………………………………………………………… möglich.

 

 

  1. In-Kraft-Treten

 

Diese AGB treten am 24.11.2023 in Kraft.

 

 

AGB - Colonel-Knight-Stadion/Eisstadion der Stadt Bad Nauheim - FINAL - Stand 24.11.2023 - RA Konrad Dörner