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Recht zum Widerruf

des Vertrages, der über die Verkaufsplattform „eisstadion.ticketfritz.de“ zum Verkauf von Tickets für den öffentlichen Eislauf im Colonel-Knight-Stadion abgeschlossen wurde

 

Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht):

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den abgeschlossenen Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Anbieter bzw. Verkäufer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Ticketerhalts.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Anbieter (Kontaktdaten finden Sie im Impressum)

 - Name des Unternehmens

- Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort

 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

 Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat der jeweilige Anbieter oder Verkäufer Ihnen alle Zahlungen, die er von Ihnen erhaltet hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei ihm eingegangen ist. Für diese Rückzahlung hat er dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben dem Anbieter bzw. Verkäufer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie dem Anbieter bzw. Verkäufer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nach § 312g Absatz 2 BGB unter anderem nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.